Bei einem Wasserstand
von mehr als 358 cm am amtlichen Pegel Hattingen ist jeglicher Fahrzeugverkehr
auf der Ruhr grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon ist
der Baldeneysee bis zu einem Wasserstand von 431 cm am amtlichen
Pegel Hattingen (vgl. Ruhrschiffahrtsverordnung §13). Weitere
Informationen zu diesem Thema gibt es beim zuständigen Staatlichen
Umweltamt in Duisburg.